März 2023
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Schrebergärtners A-Z

Schrebergärtners A-Z

Abfall – Jede(r) Kleingärtner/-in ist verpflichtet, in seinem/ihrem Kleingarten einen Kompostplatz einzurichten. Alle anfallenden organischen Abfälle sind dort zu verwerten. Der Kompostbildung dienende Einrichtungen sind so anzulegen, dass niemand belästigt wird.

Nicht kompostierbare Abfälle sind nach den behördlichen Bestimmungen zu beseitigen, nämlich durch: Abgabe der Abfälle an den öffentlich eingerichteten Müllannahmestellen: Abfallcenter Köln-Ossendorf, Butzweiler Strasse, 50829 Köln, Tel. 0221 591646 .

Abfallcenter Köln-Poll, Rolshover Strasse 380, 51105 Köln, Tel. 0221 8305821 .Entsorgung über den privaten Hausmüll (städt. Mülltonne). Ansprechpartner zu der Gesamtthematik „Abfall“ sind die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln: Tel. Köln – 0221 922 22 24.

Größere Äste, Baumstämme, Baum- und Strauchschnitt können nach Anmeldung über den Kleingartenverein in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Kleingartenstelle) durch Großhäcksler zerkleinert werden. Anfallendes Häckselgut verbleibt in der Kleingartenanlage. Andere, als die genannten Entsorgungsarten sind verboten. Das Verbrennen von Gartenabfällen u.a. Materialien ist unzulässig. Vom Feuerbrand und Monilia befallene Pflanzen dürfen ausnahmsweise auf einem Sammelplatz in der Kleingartenanlage mit Genehmigung des Vereinsvorstandes verbrannt werden.

Abwasserbeseitigung und Fäkalienentsorgung

Grundlage zur Beseitigung von Abwasser und Fäkalien ist das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NW. S. 248). Das Einleiten von Abwasser jeder Art in den Untergrund ist verboten. Die Errichtung von Wasserspültoiletten mit Anschluss an eine wasserdichte Auffanggrube ist verboten. Die Einrichtung von Wasserspülungen, Duschen, Küchenspülen und anderen Einrichtungen, deren Betrieb eine Wasserver- und -entsorgung erfordert, ist untersagt. Zulässig ist nur die Nutzung von Einzelzapfstellen im Garten. In diesem Zusammenhang entstehendes, unbelastetes Abwasser (z.B. Wasch- oder Gemüseputzwasser) ist zu sammeln und als Gießwasser oder über den Kompost zu entsorgen.

Vor dem 01.01.1991 errichtete Wasserver- und -entsorgungseinrichtungen innerhalb der Aufbauten in den Gärten sowie Schmutzwassersammelgruben können bis zur Beendigung des laufenden Pachtverhältnisses verbleiben. Voraussetzung für den befristeten Verbleib der Gruben ist deren regelmäßige bedarfsgerechte bzw. mindestens einmal jährliche Entleerung durch eine zugelassene Fachfirma. Bei sämtlichen Wasserversorgungseinrichtungen innerhalb der Aufbauten sowie Schmutzwassersammelgruben, die nach dem 01.01.1991 errichtet worden sind, besteht kein Bestandsschutz. Diese Einrichtungen sind umgehend zu entfernen.

Chemische Toiletten, d.h. sogenannte Campingtoiletten, bei deren Nutzung Abwasser anfällt, sind nur in den Kleingartenanlagen zu verwenden, in denen die Entsorgung der mobilen Abwassertanks über vorhandene zentrale Sammelgruben oder Kanalanschlüsse erfolgen kann.

Generell zulässig für den Einsatz im Kleingarten sind biologische Komposttoiletten. Die Entsorgung derartiger Toilettensysteme ist über eine separate Kompostierung mit einer möglichst zweijährigen Verrottungsdauer durchzuführen. Der fertige Kompost sollte vorzugsweise im Bereich der Zier- und Baumbeete (auch Obstgehölze) eingesetzt werden. In den Kleingartenanlagen, die über zentrale Sanitäranlagen verfügen, ist auf Einzeltoiletten in den Gartenparzellen zu verzichten.

Auto Das Befahren der Kleingartenanlagen sowie das Parken auf dem Gelände sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen lediglich in vorab vom Vorstand genehmigten Sonderfällen (z.B. beliefern des Vereinhaus Scheibenstrasse).

Bäume Das Entfernen (Fällen) und Pflanzen von Bäumen einer Parzelle muss dem Gartenwart der jeweiligen Anlagen vorab angezeigt und von diesem genehmigt werden. Erlaubt ist, aus gärtnerischen Gründen, grundsätzlich nur dass Pflanzen von Nutzbäumen (insbesondere KEINE Nadelgehölze und KEINE Koniferen!). Denken Sie bitte daran: Bäume müssen samt Wurzelwerk entfernt werden.
Beachten Sie bitte, dass wir in unseren Anlagen nur Obstbäume aus Baumschulen akzeptieren.

Baumschnitt Für den fachgerechten Schnitt der auf seiner Parzelle vorhandenen Bäume ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Das hierfür erforderliche Wissen kann in speziellen Fortbildungskursen erlernt werden. Entsprechende Kurse bietet u.a. Kreisverband Köln an. Kompaktes Basis-Knowhow vermitteln auch „Crashkurse“, die in den vereinseigenen Anlagen – zumeist im Spätherbst/Winter – angeboten werden (Details entnehmen Sie bitte den Aushängen). Bitte nutzen Sie diese Angebote! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen in den einzelnen Anlagen.

Chemietoilettes. - Abwasserbeseitigung und Fäkalienentsorgung

Fachleute für Rat und Tat In jeder Anlage steht allen Jung-Kleingärtnern ein regelrechtes Kompetenzteam aus Ob- und Fachmann sowie Baumwarten nicht nur zur Verfügung, sondern auch gerne Rede und Antwort. Wenn Sie Fragen zur Bewirtschaftung Ihrer Parzelle haben oder den Tipp eines erfahrenen Gärtners benötigen, sprechen Sie sie bitte unsere Fachbeauftrage Frau Laurence Schweiger Tel 0221 4747300 oder in der Anlage Scheidenstrasse an.

Fahrradfahren Kinder im Alter von bis zu acht Jahren dürfen auf den Wegen in der Anlage mit dem Fahrrad fahren. Ältere Fahrradfahrer schieben bitte ihre Drahtesel.

Gartenbegehung Einmal im Jahr finden in den Anlagen eine Gartenbegehung durch den Vorstand statt. Ziel dieser Begehung ist es u. a., in einem persönlichen Gespräch mit dem Pächter evtl. vorhandene Mängel im Garten anzusprechen. Konstatierte Mängel werden dem Pächter schriftlich mitgeteilt, zusammen mit der Aufforderung zur fristgerechten Beseitigung und der Terminbekanntgabe für die abschließende nochmalige Abnahme-Kontrolle.

Gartenordnung Die kommunale Gartenordnung der Stadt Köln wird den Pächtern bei Übergabe des Gartens ausgehändigt.

Gartentore Bitte beachten Sie, dass die Gartentore zu unseren Anlagen grundsätzlich geschlossen gehalten werden sollten (s. Öffnungszeiten)!

Gartennummern Sämtliche Parzellen sind nummeriert, um z.B. beim Ablesen der Wasseruhren eine eindeutige Zuordnung zu besitzen. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass diese Nummer an Ihrer Parzelle gut sichtbar angebracht ist, um Verwechslungen zu vermeiden.

Gemeinschaftsarbeiten- Wie jeder Verein lebt auch der Kleingartnenverein Köln - Weidenpesch e.V. vom Engagement seiner Mitglieder für die gemeinsamen Interessen und Ziele. Daher ist grundsätzlich jedes Mitglied verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgelegte Anzahl an jährlichen Gemeinschaftsstunden (Pflichtstunden) zu leisten. Ausnahmen (Befreiungen) können ausschließlich vom Vorstand in begründeten Fällen ausgesprochen werden. Wann und wo gemeinschaftliche Pflichtstunden abgeleistet werden können, entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Anlagen. Bitte tragen Sie sich rechtzeitig in die Listen an den Vereinsheimen ein und beachten Sie bitte auch die maximal benötigte Teilnehmerzahl. Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden erhebt der Verein eine Kompensationsgebühr in Höhe von 25 Euro je nicht geleisteter Stunde.

Gemeinschaftswege- Die Pflege der Gemeinschaftswege (insbes. die Beseitigung von Unkräutern etc.) obliegt den Pächtern der angrenzenden Gartenparzellen. Die Beschaffung von Kies o.ä. wird vom Verein übernommen, der auch eine eventuell nötige weitergehende Instandsetzung im Rahmen der gemeinschaftlichen Pflichtstunden veranlasst und koordiniert. Bitte verzichten Sie aus Umweltschutz-gründen (Grundwasserverseuchung) unbedingt auf den Einsatz von Unkraut-vertilgungsmitteln bzw. Kalkstickstoffen.

Gewächshäuser Ob aus Glas oder Folie – Gewächshäuser dürfen gem. unserer Gartenordnung eine Grundfläche von 7,50 qm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie die Genehmigungspflicht (s. Gartenordnung).

Grillen Die Zubereitung von Essen über offener Flamme zählt zu den sozialen Sternstunden in jedem Schrebergärtnerleben. Aus Rücksicht gegenüber Ihren Nachbarn vermeiden Sie dabei bitte übermäßige Rauchschwaden und Geruchsbelästigungen.

Homepage www.kgv-köln-weidenpesch.de, s. Internet

Hütte/Gartenhütte s. Laube

Internet Unter www.kgv-köln-weidenpesch.de ist der KGV Köln - Weidenpesch e.V. im Internet präsent. Auf unserer Homepage finden Sie wesentliche Informationen zu unserem Verein, die Kontaktdaten sowie den Veranstaltungskalender und interessante Links zum Weiterschmökern.

Kinder Der KGV Köln - Weidenpesch e.V. sieht in der nachwachsenden, jungen Generation auch seine eigene Zukunft. Daher achten und schätzen wir Kinder, auch wenn sie bisweilen lauthals und munter spielen. Bitte beachten Sie jedoch: Eltern haften für ihre Kinder.

Kinderspielplätze finden sich jeweils in Nähe der Vereinsheim. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder besitzen und bitte achten Sie auf die pflegliche Benutzung des Spielgeräts. Bitte halten Sie im Interesse aller die Spielplätze sauber und entfernen Sie evtl. verursachte Abfälle.

Kleintierhaltung- Tierhaltung in den Kleingärten wird nicht gestattet. Dieses Verbot gilt nicht für früher genehmigte und bestehende Tierhaltung. Soweit noch Tiere gehalten werden, müssen diese bei Pächterwechsel abgeschafft werden.

Die Haltung von Bienen kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Der/die Imker/-in in muss einem Fachverband angehören und eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Im übrigen finden die für die Bienenhaltung geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Kündigung Form und Inhalt sowie Fristen bei Kündigung der Gartenparzellen richten sich nach den in der Satzung festgelegten Vorgaben (s. Wertermittlung).

Laube Die maximale Größe (24 qm) und Form einer Gartenlaube richtet sich nach den Vorgaben der Vereinssatzung und den ergänzenden Vorschriften der städtischen Kleingartenverordnung sowie des Bundeskleingartengesetz. Bauliche Veränderungen (insbes. Erweiterungen, z.B. auch der Terrasse) sind beim Vorstand vorab schriftlich mit Zeichnung im Maßstab zu beantragen und bedürfen vor Veränderung der Genehmigung durch den Vorstand.

Nachbarn Kleingärtner sollten im Umgang mit ihren Parzellennachbarn ein
pflegliches Miteinander üben. Rücksicht, Freundlichkeit und Respekt voreinander sind die Grundlage für eine friedliche und freundschaftliche Nachbarschaft im Schrebergarten. Bitte vermeiden Sie unnötigen Streit! Übrigens: Alteingesessene Gartenfreunde helfen in der Regel gerne mit gutem Rat und Tat bei Fragen.

Öffnungszeiten Unsere Anlagen stehen für interessierte Gartenliebhaber offen. Aus Sicherheitsgründen (insbes. um Vandalismus durch unerwünschte Besucher und unbefugtem Betreten durch Dritte vorzubeugen) bitten wir Sie jedoch dringend, die Eingangstore zu unseren Gartenanlagen grundsätzlich abzuschließen. An Sonn- und Feiertagen sind die Haupttore während der Sommersaison von 8:00 – 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Pflanzensaat Bitte achten Sie beim Kauf von Pflanzensamen auf die Qualität des Saatguts. Bei minderwertigen Pflanzensamen besteht die Gefahr von Krankheitserregern, die sich von einer Parzelle auf die andere übertragen können.

Pflichtstunden– s. Gemeinschaftsstunden

Ruhezeiten Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern/-innen einzuhalten. Sofern in den einzelnen Anlagen keine weitergehenden Bestimmungen beschlossen werden, sind Ruhezeiten die Stunden von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Sonn- und gesetzliche Feiertage.

Satzung s. Vereinssatzung

Strom Die Gärten in der Anlage Simonskaul verfügen über einen Stromanschluss. In den anderen Anlagen, wo gewünscht, können auf den Lauben zur Elektrizitätserzeugung Solarzellen installiert werden. Verbrennungsmotorbetriebene Stromaggregate bitten wir nur in Ausnahmefällen zu benutzen.

Teichbau Zulässig ist die Anlage von Feuchtbiotopen in naturnaher Bauweise und Gestaltung und in einem der Größe der Gartenparzelle angemessenem Umfang von bis zu 5% (max. Gesamtgröße 18 qm, größte Tiefe 80 cm). Fertigteichformen werden bis zu einer Größe von 3qm genehmigt. Für die sachgerechte Absicherung der Biotope ist der Pächter verantwortlich. Teiche müssen mit einer Kindersicherung versehen sein.

Tiere Das eigenmächtige Bejagen von sog. Großschädlingen (Kaninchen, Mäusen, Vögeln etc.) ist untersagt. Bitte wenden Sie sich bei exzessivem Wildverbiss an unsere Obleute. Die Haltung oder Zucht von Tieren in den Gartenparzellen ist ebenfalls nicht erlaubt. Ausnahmen (etwa bei Bienen) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand. Hunde sind in den Anlagen an der Leine zu führen.

Toiletten Für die Pächter zugängliche Toiletten befinden sich am Vereinsheim Scheibenstrasse. Bitte halten Sie – auch im eigenen Interesse – die sanitären Einrichtungen sauber! s. auch - Abwasserbeseitigung und Fäkalienentsorgung

Veranstaltungen Regelmäßig wird in unseren Anlagen (und Vereinsheim) gefeiert. Die Termine werden per Aushang bekannt gegeben. Bei solchen Gelegenheiten benötigen wir für die Vorbereitung und Durchführung in der Regel viele helfende Hände. Wer mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Nutzen Sie die Gelegenheit, bei den Festen Ihre Gartenfreunde und Vereinskollegen näher kennen zu lernen.

Vereinsheim Jeder Pächter kann das Vereinsheim gegen eine Mietgebühr für private Veranstaltungen mieten. Getränke und Speisen sind in dem Mietpreis nicht enthalten und müssen vom Pächter selbst gestellt werden. Anmeldungen und Reservierungen erfolgt bei unserem Gartenfreund Manfred Willems unter 0157 883 721 80. Bei Unterschrift des Mietvertrages ist eine (Reinigungs) Kaution zu entrichten. Bitte behandeln Sie die Vereinsheime pfleglich (die ordnungsgemäße Endreinigung ist Aufgabe des Mieters!) und bitte beachten Sie, dass Sie für Schäden (Glasbruch, Geschirrverluste etc.) aufkommen müssen.

Vereinssatzung- Diese wurde Ihnen bei der Vergabe Ihres Gartens übergeben. Sie ist Grundlage unseres Vereines und regelt das Miteinander. Bestandteil der Vereinssatzung ist die Gartenordnung. Die Vereinssatzung ergänzt und baut auf das Bundeskleingartengesetz auf, welches die Grundlage und Schutzfunktion für das Kleingartenwesen in Deutschland bildet.

Versicherung- Über den Verein ist jede Gartenlaube gegen Brand- und Vandalismus- sowie Einbruchschäden versichert. Bitte beachten Sie aber, dass für die korrekte, sprich: realistische Höhe Ihrer Versicherungssumme Sie selber verantwortlich sind. Details zu den Besonderheiten des Versicherungsschutzes (insbes. im Hinblick auf die Auszahlungsmodi im Schadensfall) entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Stadtgruppe. Bei über den Standardversicherungsschutz hinausgehenden vorhandenen Werten wie z.B. Sonnenkollektoren, höherwertige Lauben und Einbauten kann und sollte eine Höherversicherung auf eigene Rechnung abgeschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Kassierer. Schadensmeldung bei Brand, Einbruch oder Vandalismus erfolgen vom Pächter nicht direkt bei der Versicherung, sondern nur über den Vorstand

Vorstand Der Vorstand des KGV Köln - Weidenpesch e.V. 1922 besteht aus:
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer, Kassierer stellvertretender Kassierer
Die Namen und Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Anlagen.

Wasser Jede Parzelle verfügt über einen eigenen Frischwasseranschluss und eine separate Wasseruhr zum Feststellung des jeweiligen jährlichen Wasserverbrauchs. Die Montage der Wasseranschlüsse sowie das Anstellen des Wassers veranlasst der Vorstand im Frühjahr, sobald eine Nachtfrostgefahr ausgeschlossen werden kann. Bitte halten Sie den Absperrhahn für Ihre Gartenparzelle sowie die Einbaustelle der Wasseruhr gut zugänglich, damit die Installation problemlos erfolgen kann.

Wasserleitungen Die Leitung vom Absperrventil bis zum Wasserhahn unterliegt der Instandhaltungspflicht des Pächters.

Werkzeugausleihe– Vereinseigene Gerätschaften und Gartenwerkzeuge (wie Heckenscheren, Kettensäge o.ä.) können aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht an Parzellenpächter vermietet oder ausgeliehen werden.

Wertermittlung Bei anstehendem Pächterwechsel erhält der Kreisverband Köln vom Vereinsvorstand die entsprechende Meldung. Vor Pächterwechsel ist von jedem Kleingarten ein Wertgutachten zu erstellen. Der Kreisverband Köln vermittelt den für den jeweiligen Verein zuständigen Gutachter.
Das Gutachterhonorar i. H. v. € 100,- ist vom derzeitigen Pächter vor Ort an den Gutachter zu zahlen. Alle Gutachter im Kreisverband Köln sind ausgebildet nach den Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten, des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V.

Zäune Für die Erhaltung und Pflege der Außenzäune der Anlagen ist der Verein zuständig. Bei Schäden (z.B. durch Vandalismus) wenden Sie sich bitte an den Gartenwart in Ihrer Anlage. Zäune sind bis zu einer Höhe von 100 cm nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand erlaubt.